§6 Gewährleistung und Mängelrügen gemäss Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(1) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, beginnend mit dem Lieferdatum. Mängel, Unvollständigkeiten und Fehllieferungen sind dem Verkäufer innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Lieferdatum schriftlich anzuzeigen. Wenn innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge erfolgt, gilt die Lieferung als angenommen.
(2) Bei Vorliegen eines Mangels kann der Verkäufer Garantieleistungen durch kostenlose Reparatur oder Ersatz mit einem gleichwertigen Produkt erbringen. Ist weder Ersatz noch Reparatur möglich, kann der Verkäufer die Garantieleistung durch Rückerstattung des Kaufpreises erbringen.
(3) Die Garantiefristen werden durch Garantieleistungen weder unterbrochen noch beginnen sie neu zu laufen. Falls die Herstellergarantie (Restgarantie) über die des Verkäufers hinausgeht, räumt der Verkäufer dem Käufer ebenfalls diese ein.
(4) Der Gewährleistungsanspruch des Käufers erlischt bei Mängeln, die auf unsachgemäße Lagerung oder Benutzung eines Produkts sowie auf unerlaubte Wartung oder Reparatur des Produkts durch den Käufer oder einen Dritten zurückzuführen sind. Der Verkäufer gewährleistet nicht den unterbrechungslosen Betrieb eines Produkts. Ansonsten gelten die Haftungsausschlüsse gemäß § 10.
(5) Diese Garantieleistungen gelten anstelle der Gewährleistungs- und der damit verbundenen Schadenersatzansprüche des Obligationenrechts.
(6) Die Kosten für die Rücksendungen, auch in Garantiefällen, müssen durch den Käufer getragen werden, es werden von SPHS-Shop keine Rücksendekosten übernommen bzw. erstattet.